Stellungnahme zur polizeilichen Maßnahme beim Auswärtsspiel gegen die SV Elversberg

Wie bei jedem Spiel meldeten wir im Vorfeld eine Fanfotografin an. In Elversberg wurde uns mitgeteilt, dass aufgrund der Baustelle keine offizielle Akkreditierung ausgestellt würde und sich die fotografierende Person die ersten zehn Minuten des Spiels, in dauerhafter Begleitung, im Innenraum für Fotos aufhalten dürfe. Dies wurde nicht weiter hinterfragt und die Fanfotografin begab sich gemeinsam mit der Fanbetreuung in den Innenraum. Hierbei wurden sie von Elversberger Sicherheitspersonal begleitet.

Nachdem im Block eine Choreografie durchgeführt wurde, welche mit dem Einsatz von Rauch abgerundet wurde, gab das Elversberger Sicherheitspersonal an, dass das Fotografieren von Pyrotechnik nicht erlaubt sei. Dies wurde in keiner vorherigen Unterweisung, welche normalerweise für einen Fanfotografen üblich ist, kommuniziert und steht im Widerspruch zu den „Durchführungsbestimmungen zu den Medienrichtlinien“ der DFL[1]. Aufgrund dieses „Verbotes“ wurde unsere Fanfotografin festgehalten. Nach etwa 10 Minuten wollte die Einsatzstelle der Polizei die „verbotenen“ Bilder sehen, um auf diesen Personen zu identifizieren, welche Pyrotechnik gezündet haben. Auf Grund der Perspektive, aus der diese Bilder gemacht wurden, ist diese Forderung an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Die Kamera, welche durch Zaunfahnen und Choreografien hindurchfotografieren kann, hatten wir an diesem Spieltag ausnahmsweise nicht im Gepäck.

Da sich die Fanfotografin zurecht weigerte, den anwesenden Polizeibeamten Einsicht auf die Bilder zu gewähren, wollten diese nun die SD-Karte beschlagnahmen. Diesem Begehren wurde selbstverständlich nicht nachgegeben. Aufgrund dessen entschieden sich die Beamten dazu, eine polizeiliche Maßnahme durchzuführen. Im Zuge derer sich unsere Fanfotografin im Stadionumfeld hinter einem Container, welcher einsehbar war, ohne Sichtschutz und in Anwesenheit eines männlichen Polizeibeamten ausziehen musste. Vor der Maßnahme wurde die Bitte ein weibliches Mitglied der Fanbetreuung als Kontroll- und Bezugsperson anwesend zu haben, mit einem herablassendem Kommentar, dass dies kein Wunschkonzert sei, abgelehnt und somit die Fanbetreuung in Ihrer Arbeit massiv eingeschränkt. Ziel dieser Maßnahme war es, die SD-Karte, auf der sich die gesuchten Bilder befanden, sicherzustellen. Letzteres ist nicht gelungen, da die SD-Karte trotz dieser Bemühungen nicht auffindbar war.

Diese Maßnahme reiht sich als eine von vielen Grenzüberschreitungen seitens der Polizei gegen Fußballfans im ganzen Land ein. In Vorbereitung auf die anstehende EM werden sich zunehmend hanebüchene Gründe ausgedacht, um Personen im Fußballumfeld zu drangsalieren und Härte zu demonstrieren. Dass diese Maßnahme nur möglich war, da im Vorfeld eine offizielle Akkreditierung bewusst verweigert wurde und somit das Presserecht keine Anwendung fand, sowie der gesamte Schutzbereich für akkreditierte Personen nicht eröffnet war, zeigt welche perfiden Mittel angewendet werden, um Fußballfans zu schikanieren. Besonders erschreckend ist, dass Vereine sich hierbei zu willigen Erfüllungsgehilfen machen (lassen). Es ist davon auszugehen, dass der Sicherheitsdienst und die Polizei hier Hand in Hand gearbeitet haben, da von dem „Verbot“ der Bilder bis hin zur unwürdigen Behandlung in der Maßnahme die Abläufe von Polizei und Sicherheitsdienst flüssig ineinander übergingen. Dieses Vorgehen wirkte so, als ob dies an der Tagesordnung sei und nicht das erste Mal vorgekommen ist. Denn diese unwürdige Behandlung wurde nur ermöglicht, da offizielle Anmeldungen und Akkreditierungen nicht beachtet und sogar im Vorhinein unterschlagen wurden. Wir verurteilen das Vorgehen der SV Elversberg, des eingesetzten Sicherheitsdienstes sowie der Polizei aufs Schärfste. Für uns steht außer Frage, dass dieses Verhalten von Polizei und Sicherheitsdienst nicht nur eine vollkommen indiskutable Grenzüberschreitung, sondern auch einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Grundrechte sowie eine Verletzung der Würde darstellt.

Pyrobilder sind kein Verbrechen! Pyrotechnik ist kein Verbrechen!


[1] DFL, Durchführungsbestimmungen zu den Medienrichtlinien, Spielzeit 2023/24, S.32, 2.9.5.

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